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   Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-232/20   

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Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-232/20 (https://dejure.org/2021,36551)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09.09.2021 - C-232/20 (https://dejure.org/2021,36551)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09. September 2021 - C-232/20 (https://dejure.org/2021,36551)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Daimler

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Bedeutung von ,vorübergehend" in Art. 1 der Richtlinie 2008/104/EG - Art. 5 Abs. 5 der Richtlinie 2008/104 - Übergangsvorschrift, die die Berücksichtigung vor einem Stichtag liegender Zeiten der Überlassung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Bedeutung von ,vorübergehend" in Art. 1 der Richtlinie 2008/104/EG - Art. 5 Abs. 5 der Richtlinie 2008/104 - Übergangsvorschrift, die die Berücksichtigung vor einem Stichtag liegender Zeiten der Überlassung eines ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (27)

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2020 - C-681/18

    KG (Missions successives dans le cadre du travail intérimaire) - Sozialpolitik -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-232/20
    3 So die Schlussfolgerung der Generalanwältin Sharpston in Nr. 51 ihrer Schlussanträge in der Rechtssache KG (Aufeinanderfolgende Überlassungen im Rahmen von Leiharbeit) (C-681/18, EU:C:2020:300).

    Vgl. auch die Schlussanträge von Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache KG (C-681/18, EU:C:2020:300, Nr. 51).

    30 So der Schluss, zu dem Generalanwältin Sharpston in Nr. 51 der Schlussanträge in der Rechtssache KG (C-681/18, EU:C:2020:300) gelangt.

    46 Urteil KG, Rn. 42. Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache KG (C-681/18, EU:C:2020:300, Nr. 66).

    Wie die Generalanwältin Sharpston in ihren Schlussanträgen in der Rechtssache KG (C-681/18, EU:C:2020:300, Nr. 44) ausgeführt hat, ist der Begriff "Arbeitsbedingungen" in Art. 156 AEUV nicht definiert.

    64 Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache KG (C-681/18, EU:C:2020:300, Nr. 66).

  • EuGH, 17.04.2018 - C-414/16

    Das Erfordernis, dass Bewerber um eine bei der Kirche zu besetzende Stelle einer

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-232/20
    Vgl. z. B. auch Urteil des Gerichtshofs vom 17. April 2018, Egenberger (C 414/16, EU:C:2018:257, Rn. 71).

    53 Urteil des Gerichtshofs vom 17. April 2018, Egenberger (C-414/16, EU:C:2018:257, Rn. 76 und 78).

    Dort heißt es, dass die Bestimmung auf einer Richtlinie beruhe, nämlich auf der Richtlinie 89/391/EWG des Rates über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (ABl. 1989, L 183, S. 1) (vgl. Urteil Egenberger und die Voraussetzung der Nichterforderlichkeit weiterer Gesetzgebung).

    58 Urteil des Gerichtshofs vom 17. April 2018, Egenberger (C-414/16, EU:C:2018:257, Rn. 79).

  • EuGH, 25.10.2018 - C-331/17

    Arbeitnehmer der Stiftungen für Oper und Orchester dürfen nicht vom Schutz gegen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-232/20
    Im Urteil Sciotto(60) wurde u. a. entschieden, dass im Hinblick auf die spezifische Verpflichtung, Missbrauch durch aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge zu vermeiden, so wie dies im Einzelnen in Paragraf 5 der vorgenannten Rahmenvereinbarung vorgesehen ist, der Umstand, dass Arbeitnehmer des Bereichs der Stiftungen für Oper und Orchester selbst im Fall des Missbrauchs keinen Anspruch auf die Umwandlung ihrer befristeten Arbeitsverträge in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis hatten (und ihnen auch keine anderen Formen des Schutzes wie die Festlegung einer Begrenzung der Möglichkeit, auf befristete Arbeitsverträge zurückzugreifen, zugutekamen), bedeutete, dass es keine wirksame Maßnahme im Sinne der für die Rahmenvereinbarung maßgebenden einschlägigen Rechtsprechung gab, mit der die missbräuchliche Verwendung aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge geahndet wurde(61).

    In der Rechtssache KG gelangte die Generalanwältin Sharpston unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die Ausführungen im Urteil Sciotto über die Umwandlung befristeter Verträge in unbefristete Verträge zu dem Schluss, dass die Sciotto-Rechtsprechung nicht auf Art. 5 Abs. 5 der Richtlinie 2008/104 übertragbar sei, da diese Bestimmung keine ausführlichen und konkreten Verpflichtungen auferlege(64).

    60 Urteil KG, Rn. 45. Urteil vom 25. Oktober 2018, Sciotto (C-331/17, EU:C:2018:859).

    61 Urteil Sciotto, Rn. 61 und 62. Dazu ist anzumerken, dass jedenfalls die Rechtsprechung zu den Konturen einer sich ggf. aus der Richtlinie 1999/70 ergebenden Verpflichtung der Mitgliedstaaten, einen Mechanismus vorzusehen, nach dem im Falle des Missbrauchs befristete Verträge in unbefristete Verträge umgewandelt werden, zumindest derzeit noch in Entwicklung befindlich ist.

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-948/19

    Manpower Lit

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-232/20
    2008, L 327, S. 9. Vgl. frühere Urteile vom 11. April 2013, Della Rocca (C-290/12, EU:C:2013:235), vom 17. März 2015, AKT (C-533/13, EU:C:2015:173), vom 17. November 2016, Betriebsrat der Ruhrlandklinik (C-216/15, EU:C:2016:883), vom 14. Oktober 2020, KG (Aufeinanderfolgende Überlassungen im Rahmen von Leiharbeit) (C-681/18, EU:C:2020:823), und vom 3. Juni 2021, TEAM POWER EUROPE (C-784/19, EU:C:2021:427), sowie meine Schlussanträge in der Sache Manpower Lit (C-948/19, EU:C:2021:624) (Verfahren noch anhängig).

    Wie in Nr. 45 meiner Schlussanträge in der Rechtssache Manpower Lit (C-948/19, EU:C:2021:624) in Bezug auf die Richtlinie 2008/104 ausgeführt wird, ist es im Rahmen des in Art. 267 AEUV vorgesehenen Verfahrens Aufgabe des Gerichtshofs, dem nationalen Gericht eine sachdienliche Antwort für die Entscheidung des bei diesem anhängigen Rechtsstreits zu geben.

    Aus denselben Gründen trete ich in meinen Schlussanträgen in der Rechtssache Manpower Lit (C-948/19, EU:C:2021:624, Nr. 71) für eine weite Auslegung von Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 2008/104 hinsichtlich der Ausübung einer "wirtschaftlichen Tätigkeit" ein.

    Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Manpower Lit (C-948/19, EU:C:2021:624, Nr. 61).

  • EuGH, 17.03.2015 - C-533/13

    AKT - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2008/104/EG -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-232/20
    2008, L 327, S. 9. Vgl. frühere Urteile vom 11. April 2013, Della Rocca (C-290/12, EU:C:2013:235), vom 17. März 2015, AKT (C-533/13, EU:C:2015:173), vom 17. November 2016, Betriebsrat der Ruhrlandklinik (C-216/15, EU:C:2016:883), vom 14. Oktober 2020, KG (Aufeinanderfolgende Überlassungen im Rahmen von Leiharbeit) (C-681/18, EU:C:2020:823), und vom 3. Juni 2021, TEAM POWER EUROPE (C-784/19, EU:C:2021:427), sowie meine Schlussanträge in der Sache Manpower Lit (C-948/19, EU:C:2021:624) (Verfahren noch anhängig).

    8 Vgl. z. B. Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache AKT (C-533/13, EU:C:2014:2392, Nr. 72).

    17 C-533/13, EU:C:2014:2392, Nr. 113.

    24 Vgl. hierzu insbesondere die Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache AKT (C-533/13, EU:C:2014:2392, Nrn. 113 bis 115).

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2014 - C-533/13

    AKT - Leiharbeit - Richtlinie 2008/104/EG - Art. 4 Abs. 1 - Verbote oder

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-232/20
    8 Vgl. z. B. Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache AKT (C-533/13, EU:C:2014:2392, Nr. 72).

    17 C-533/13, EU:C:2014:2392, Nr. 113.

    24 Vgl. hierzu insbesondere die Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache AKT (C-533/13, EU:C:2014:2392, Nrn. 113 bis 115).

  • EuGH, 14.10.2020 - C-681/18

    Mindestschutzgrenze für wiederholte Leiharbeitsverhältnisse

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-232/20
    2008, L 327, S. 9. Vgl. frühere Urteile vom 11. April 2013, Della Rocca (C-290/12, EU:C:2013:235), vom 17. März 2015, AKT (C-533/13, EU:C:2015:173), vom 17. November 2016, Betriebsrat der Ruhrlandklinik (C-216/15, EU:C:2016:883), vom 14. Oktober 2020, KG (Aufeinanderfolgende Überlassungen im Rahmen von Leiharbeit) (C-681/18, EU:C:2020:823), und vom 3. Juni 2021, TEAM POWER EUROPE (C-784/19, EU:C:2021:427), sowie meine Schlussanträge in der Sache Manpower Lit (C-948/19, EU:C:2021:624) (Verfahren noch anhängig).

    4 Urteil KG (Aufeinanderfolgende Überlassungen im Rahmen von Leiharbeit) (C-681/18, EU:C:2020:823, Rn. 71).

    13 C-681/18, EU:C:2020:823.

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-261/20

    Nach Ansicht von Generalanwalt Maciej Szpunar muss ein nationales Gericht eine

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-232/20
    Vgl. aus jüngerer Zeit z. B. Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in der Sache Thelen Technopark Berlin (C-261/20, EU:C:2021:620, Nrn. 30 und 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    49 Worauf unlängst in den Schlussanträgen des Generalanwalts Szpunar in der Sache Thelen Technopark Berlin (C-261/20, EU:C:2021:620, Nr. 32) hingewiesen wurde.

  • EuGH, 07.08.2018 - C-122/17

    Smith - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-232/20
    Vgl. aus jüngerer Zeit Urteil vom 7. August 2018, Smith (C-122/17, EU:C:2018:631, Rn. 56).

    Zu den Voraussetzungen der unmittelbaren Wirkung vgl. aus jüngerer Zeit z. B. Urteil vom 7. August 2018, Smith (C-122/17, EU:C:2018:631).

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.03.2021 - C-282/19

    GILDA-UNAMS u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-232/20
    Vgl. dazu insbesondere meine Schlussanträge in der Rechtssache GILDA-UNAMS u. a. (C-282/19, EU:C:2021:217) (Verfahren noch anhängig).

    Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache GILDA-UNAMS u. a. (C-282/19, EU:C:2021:217, Fn. 72) (Verfahren noch anhängig).

  • EuGH, 17.11.2016 - C-216/15

    Betriebsrat der Ruhrlandklinik - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie

  • EuGH, 06.11.2018 - C-569/16

    Bauer - Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers können von dessen ehemaligem

  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE

  • EuGH, 03.10.2013 - C-583/11

    Der Gerichtshof bestätigt den Beschluss des Gerichts über die Unzulässigkeit der

  • EuGH, 15.01.2014 - C-176/12

    Art. 27 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der das Recht auf

  • EuGH, 21.11.2019 - C-379/18

    Deutsche Lufthansa - Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Richtlinie

  • EuGH, 24.06.2019 - C-573/17

    Poplawski - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

  • EuGH, 17.03.2021 - C-585/19

    Hat ein Arbeitnehmer mit demselben Arbeitgeber mehrere Arbeitsverträge

  • EuGH, 15.04.2021 - C-30/19

    Das Unionsrecht steht einer nationalen Rechtsvorschrift entgegen, die ein mit

  • EuGH, 11.02.2010 - C-405/08

    Ingeniørforeningen i Danmark - Sozialpolitik - Unterrichtung und Anhörung der

  • EuGH, 18.12.2008 - C-306/07

    Ruben Andersen - Unterrichtung der Arbeitnehmer - Richtlinie 91/533/EWG - Art. 8

  • EuGH, 09.11.1995 - C-479/93

    Francovich / Italien

  • EuGH, 03.06.2021 - C-784/19

    Um als in einem Mitgliedstaat "gewöhnlich tätig" angesehen werden zu können, muss

  • EuGH, 28.02.2013 - C-544/11

    Petersen - Freier Dienstleistungsverkehr - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

  • EuGH, 11.04.2013 - C-290/12

    Della Rocca - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG -

  • EuG, 13.12.2016 - T-713/14

    IPSO / EZB

  • EuGH, 04.02.2016 - C-194/15

    Baudinet u.a.

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